0203 -585 616 

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege
& Entlastung Angehöriger

Ab Pflegegrad 2 – nach §39 SGB XI

Sie benötigen ihre Auszeit zum Kräfte tanken.

Aufopferung bringt Ihrem Lebenspartner oder Ihren Eltern nichts, wenn Sie nicht auch mal zur Ruhe kommen – es ist kein Tabu einfach mal an sich zu denken.

DANK DES PFLEGENEUAUSRICHTUNGSGESETZ HAT SICH EINIGES
ZUM POSITIVEN GEÄNDERT


Sie kümmern sich selber um Ihren Angehörigen oder dieser wird bereits von einer Pflegekraft betreut – dann benötigt man Urlaub um sich wieder zu stärken. Ganz besonders wenn Ihr Angehöriger unter Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen leidet, ist es äußerst notwendig: denn viele Angehörige werden durch die Betreuung langfristig selbst krank und können eine Auszeit von Krankheit, Depressionen sowie der Verantwortung ganz besonders gut gebrauchen.

Nach Antragsstellung darf dies natürlich kein Hinderungsgrund sein, denn hierfür gibt es einen Maximalsatz im Jahr, der nicht überschritten werden darf. Ebenso dient dies ihren sozialen Kontakten um zum Beispiel ins Theater, Kino oder besonderen Anlässen gehen zu können (auch hier klären wir den Stundensatz für Sie gern). 

Wir nehmen alle Besonderheiten im gemeinsamen Gespräch auf um Ihre Liebsten bestmöglich zu versorgen und während Ihrer Abwesenheit auf andere Gedanken zu bringen. Oftmals ergeben sich aus alltäglichen Abläufen sogar Erleichterungen für Sie die wir aus Erfahrung optimieren können oder weil wir nicht emotional so verbunden sind. Manchmal ist danach auch für Sie alles leichter... 

 zurück zu den leistungen